MÜNSTER. Wenn Ärzte in Praxisgemeinschaften eine auffallend hohe Zahl gemeinsamer Patienten haben, können sie Besuch vom Staatsanwalt bekommen, ohne dass sich zuvor die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bei ihnen gemeldet hätte.
„Beim Anfangsverdacht auf einen hohen Schaden will die Staatsanwaltschaft sofort informiert werden“, sagt Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsvorsitzender der KV Westfalen-Lippe (KVWL), der „Ärzte Zeitung“. (mehr …)