Alle Jahre wieder ändern sich pünktlich zum Jahreswechsel einige Reglungen beim Mietrecht. Anfang 2013 müssen sich Mieter auf veränderte Konditionen bei der Mieterhöhung einstellen. Vermieter können vom Mietrechtsänderungsgesetz profitieren, welches am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden könnte. Dieses Gesetz vereinfacht Mietpreisänderungen und erleichtert Hauseigentümern den Rausschmiss von zahlungsunfähigen Mietnomaden. (mehr …)
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Vermieter-Ratgeber von Thomas Trepnau
© by Thomas Trepnau
Die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2011 der Mietnebenkosten muss bis Ende Dezember dem Mieter vorliegen. Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2011 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng.
Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen.
Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen.
Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter entscheidend
Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen von Betriebskosten haben.
„Versäumt der Vermieter diese wichtige Frist ist der Mieter fein raus“, so Thomas Trepnau der bekannte Fachbuchautor. (mehr …)