Mit einer neuen Leitlinie für Arzneimittelbezeichnungen sollen Patienten vor irreführenden Medikamentennamen geschützt werden. Das gaben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) heute bekannt. Mit der Regelung setzen die Zulassungsbehörden der Industrie engere Grenzen bei der Auswahl von Namen und Zusätzen. Um Verwechslungen oder Fehlanwendungen von Arzneimitteln künftig auszuschließen, werden irreführende und verharmlosende Bezeichnungen von Arzneimitteln ausgeschlossen, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung. Gleichzeitig sollen eindeutige und verwechslungssichere Identifikations- und Unterscheidungsmerkmale gestärkt werden. (mehr …)